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   BVerwG, 21.07.1994 - 2 B 84.94   

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https://dejure.org/1994,12275
BVerwG, 21.07.1994 - 2 B 84.94 (https://dejure.org/1994,12275)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1994 - 2 B 84.94 (https://dejure.org/1994,12275)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1994 - 2 B 84.94 (https://dejure.org/1994,12275)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung verheirateter und bei derselben Behörde tätiger Beamter - Verheiratetsein eines Lehrers mit einem Schulleiter als dienstliches Bedürfnis für eine Versetzung - Vorrang der Belange des Dienstherrn vor denen des Beamten bei im dienstlichen Interesse liegenden ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 2 B 84.94
    Die Frage, ob eine Versetzung aufgrund einer verwaltungspolitischen Entscheidung ausgesprochen werden kann, wie das Berufungsgericht in dem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ergangenen Beschluß vom 16. November 1993 - 4 S 2304/93 - angenommen hat, stellt weder eine konkrete Rechtsfrage im oben dargelegten Sinn dar noch bedürfte sie angesichts der dazu vorliegenden und von den Vorinstanzen zitierten Rechtsprechung des beschließenden Senats weiterer höchstrichterlicher Klärung (vgl. BVerwGE 26, 65 , 87, 310 und Urteil vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 150.62 - ).

    Das gilt auch für die weiter erhobene Abweichungsrüge von dem in BVerwGE 26, 65 (76 ff.) abgedruckten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 2 B 84.94
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründungsschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 2 B 84.94
    Denn die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 2 B 84.94
    Die von der Beschwerde gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erhobene Rüge, der angefochtene Beschluß weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1988 - BVerwG 7 B 182.87 - (NVwZ 1988, 525) ab, greift schon deshalb nicht durch, weil diese Vorschrift nur dann zum Zuge kommt, wenn das Oberverwaltungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschlüsse vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92

    Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 2 B 84.94
    Damit kann jedoch der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht dargelegt werden (vgl. Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - ).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87

    Gemeinderecht - Wasserversorgung - Rückübertragung - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 2 B 84.94
    Die von der Beschwerde gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erhobene Rüge, der angefochtene Beschluß weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1988 - BVerwG 7 B 182.87 - (NVwZ 1988, 525) ab, greift schon deshalb nicht durch, weil diese Vorschrift nur dann zum Zuge kommt, wenn das Oberverwaltungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschlüsse vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 B 89.87
    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 2 B 84.94
    Die von der Beschwerde gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erhobene Rüge, der angefochtene Beschluß weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1988 - BVerwG 7 B 182.87 - (NVwZ 1988, 525) ab, greift schon deshalb nicht durch, weil diese Vorschrift nur dann zum Zuge kommt, wenn das Oberverwaltungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschlüsse vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85

    Nachholung der Anhörung - Betroffener - Widerspruchsverfahren - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 2 B 84.94
    Die Zulassung der Revision wegen einer die Entscheidung nicht tragenden Rechtsfrage kommt indes nicht in Betracht (vgl. Beschluß vom 1. Juli 1986 - BVerwG 2 B 65.85 - <DVBl 1986, 1159>).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 150.62
    Auszug aus BVerwG, 21.07.1994 - 2 B 84.94
    Die Frage, ob eine Versetzung aufgrund einer verwaltungspolitischen Entscheidung ausgesprochen werden kann, wie das Berufungsgericht in dem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ergangenen Beschluß vom 16. November 1993 - 4 S 2304/93 - angenommen hat, stellt weder eine konkrete Rechtsfrage im oben dargelegten Sinn dar noch bedürfte sie angesichts der dazu vorliegenden und von den Vorinstanzen zitierten Rechtsprechung des beschließenden Senats weiterer höchstrichterlicher Klärung (vgl. BVerwGE 26, 65 , 87, 310 und Urteil vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 150.62 - ).
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